AK  Arbeitssicherheit  -  2010

 

 

Ansprechpartner  Hans-Jörg Napravnik

 

 

 


 

 

Die IG Metall und Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die IG Metall engagiert sich aktiv für Arbeits- und Gesundheitsschutz. Dazu brauchen wir die Betriebsräte Vorort und die Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen – auch Ihre! Wir brauchen Ihre Hilfe, z.B. wenn es darum geht, eine Gefährdungsbeurteilung an Ihrem Arbeitsplatz durchzuführen, weil Sie sich an Ihrem Arbeitsplatz am Besten auskennen.

Unsere Ziele sind:

 
 

 

Was ist eigentlich Gesundheit?

laut dem deutschen Sozialgesetzbuch, 5. Buch


"Gesundheit ist die Abwesenheit von Krankheit und Gebrechlichkeit, [von „regelwidrigen Körperzuständen“] und gleichbedeutend mit Arbeitsfähigkeit."

laut der WHO - Weltgesundheitsorganisation

"Gesundheit ist nicht nur die Abwesenheit von Krankheit und Gebrechlichkeit, sondern ein Zustand vollständigen körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Wohlbefindens."

laut der CFDT = Confederation Francaise Democratique du Travail)

"Gesundheit, das ist die aktive, autonome Fähigkeit eines jeden, sich in verschiedenen Beziehungen zu behaupten, die man in all seinen individuellen und sozialen Aktivitäten eingeht: die Beziehung zum eigenen Körper, die interpersonellen Beziehungen und die gesellschaftlichen Beziehungen."

Die Gesundheit ist also ein gesellschaftliches Produkt, bestimmt durch individuelle und kollektive Beziehungen.

   

 

 

Voraussetzungen für die Gesundheit?

Grundlegende Bedingungen und konstituierende Momente von Gesundheit sind:

Frieden, angemessene Wohnbedingungen, Bildung, Ernährung, ein stabiles Öko-System, eine Sorgfältige Verwendung vorhandener Naturressourcen, soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit.

Jede Verbesserung des Gesundheitszustandes ist zwangsläufig fest an diese Grundvoraussetzungen gebunden.

WHO – Ottawa-Charta 1986

 

Eine Fülle von Gesetzen und Verordnungen regelt den Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Besonders wichtig: das Arbeitsschutzgesetz

Alle Arbeitnehmer haben das Recht…

 

über alles informiert zu werden, was die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz angeht. Zum Beispiel, dass Kühlschmierstoffe Gefahrstoffe sind. Es muss eine schriftliche Betriebsanweisung zur Verfügung gestellt werden, die darüber aufklärt, wie über mögliche Gefahren informiert zu werden, damit jeder etwas unternehmen kann.

Beispiel: Der Arbeitgeber muss darüber informieren, dass

  • Jeder Beschäftigte bei Gefahr den Arbeitsplatz sofort zu verlassen und sich in Sicherheit zubringen, ohne dass den Beschäftigten daraus Nachteile entstehen dürfen.

  • Jeder Beschäftigte das Recht hat, Vorschläge zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes zu machen.

  • Jeder Beschäftigte das Recht hat, sich von der Berufsgenossenschaft beraten zu lassen, wenn der Verdacht besteht, Gesundheitsgefährdungen ausgesetzt zu sein. Hierzu kann ein Vertreter der Berufsgenossenschaft in den Betrieb kommen, um den Arbeitsplatz zu beurteilen.

  • Jeder Beschäftigte das Recht hat, sich an externe Stellen zu wenden, wenn der Arbeitgeber die Beschwerde nicht nachgeht. In Frage kommt die staatliche Arbeitsschutzaufsicht (Gewerbeaufsichtsämter).

  • Jeder Beschäftigte das Recht hat, Kritik, Anregungen und eigene Erfahrungen in die Gefährdungsanalyse einzubringen.

  • Jeder Arbeitnehmer das Recht hat, sich arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen.

 

 

 

Der Arbeitgeber hat die Pflicht …

  • eine Gefährdungsanalyse im Betrieb durchzuführen (Arbeitsschutzgesetz Paragraph 5). Jeder Arbeitsplatz, ob im Büro oder in der Produktion, muss auf mögliche Gefahren für die Gesundheit

  • die Gefährdungen zu bewerten.

  • einen Katalog zu entwickeln, in dem Schritt für Schritt festgelegt ist, wie die Gefährdungen beseitigt

  • die Ergebnisse der Untersuchung schriftlich festzuhalten.

 


 

Vorsorgen statt Nachsorgen

 

Statt Debatten über die Lohnfortzahlung besser den Ursachen zu Leibe rücken. Wer kennt das nicht? Hexenschuss, Schmerzen im Kreuz oder im Schulter-Nackenbereich usw. Früher hat man diese Probleme in den Werkstätten leichthin als ”normalen Verschleiß” oder in den Büros als ”Bürorheuma” abgetan.

 

Heute weiß man, dass diese Erkrankungen bei Arbeitern zumeist eine Folge lang andauernder Überlastung durch schweres Heben und Tragen und Zwangshaltungen, bei den Angestellten durch ständiges Sitzen an schlecht gestalteten Büroarbeitsplätzen verursacht wird. Die Folgekosten dieser Erkrankungen aufgrund schlechter Arbeitsbedingungen gehen in die Milliarden.

 

Da ist es schon ziemlich frech, wenn Unternehmer und Regierung gerade die Beschäftigten durch pauschale Bestrafung bei der Lohnfortzahlung zur Kasse bitten wollen. Krankenstände und Lohnnebenkosten würden rasch sinken, wenn die Arbeitsplätze human und gesundheitsverträglich gestaltet werden. Wie notwendig das ist, beweisen unendlich viele Beispiele und Statistiken.

 

Das ”Bündnis für Arbeit” kann ohne weiteres durch ein ”Bündnis für gesunde Arbeitsplätze” ergänzt werden. Dafür brauchen wir gemeinsame Anstrengungen und Gesundheitsprogramme, die von Arbeitgebern, Betriebsräten und Beschäftigten sowie den Krankenkassen getragen werden.

 
Ausfalltage wegen Arbeitsunfähigkeit durch Belastungen des Rückens und der Muskeln stehen als Krankheitsgrund an vorderster Stelle. Nicht die Arbeitnehmer ”machen krank” sondern die ”kreuzbrechenden” Arbeitsplätze. Auch Frühverrentungen wegen Erkrankungen des Skeletts, der Muskeln und des Bindegewebes nehmen zu. Mittlerweile verursachen sie 30 Prozent aller Frühverrentungen, Ende der 70er Jahre waren es gerade 15 Prozent.


Die gilt es zu verändern!


 

 

Betriebsärzte

  • Verbündete der Beschäftigten oder Handlanger der Chefs ?

  • Betriebsärzte sollen weder den Hausarzt ersetzen noch Krankmeldungen kontrollieren.

  • Was aber dürfen sie?  Was ist ihr Job?

Der Betriebsarzt hat den Arbeitgeber zu beraten, dass keiner durch die Arbeit krank wird. Dazu zählen klassische Aufgaben wie Unfallverhütung und Erste Hilfe. Zu modernem Arbeitsschutz gehört aber auch, den Beschäftigten bei sämtlichen arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Das reicht vom allergieverursachenden Lösemittel über rückenbelastendes Tragen bis hin zu stressauslösender Überforderung.

Dazu muss sich der Betriebsarzt die Arbeitsplätze anschauen und dem Arbeitgeber vorschlagen, wie Mängel zu beseitigen sind. Betriebsärzte sind weisungsfrei!

Keiner  kann ihnen vorschreiben, die billigen, aber ergonomisch schlechten Bürostühle zu empfehlen. Die Arbeit der Betriebsärzte ist jedoch in die Kritik geraten. Statt bei Gefährdungsbeurteilungen mitzuwirken oder sich um bessere Arbeitsbedingungen zu kümmern, verwenden sie den Löwenanteil ihrer Zeit für Einstellungs- und Vorsorgeuntersuchungen, Drogen- oder Alkoholtests oder Untersuchungen zur Leistungsfähigkeit.

Erschöpft sich darin ihre Arbeit, müssen sie sich den Vorwurf gefallen lassen, an olympiareifen Belegschaften mitzuarbeiten. Während die Beschäftigten immer höheren Leistungsanforderungen ausgesetzt sind, wird ein Viertel aller Arbeitnehmer gar nicht betriebsärztlich betreut. Im Gesetz ist jedoch vorgeschrieben, dass jeder Arbeitnehmer arbeitsmedizinisch betreut werden muss.

Deshalb ist darauf zu achten:

Untersuchungen
Einige Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen sind gesetzlich vorgeschrieben, beispielsweise
in der Gefahrstoffverordnung. Wer mit gefährlichen Stoffen hantiert, muss sich arbeitsmedizinisch untersuchen lassen. Ansonsten darf er an diesem  Arbeitsplatz nicht weiterbeschäftigt werden. Zudem sind medizinische Eignungsuntersuchungen vorgesehen, wenn andere gefährdet werden könnten, zum Beispiel Sehtests für Fahrer.

Schweigepflicht
Der Betriebsarzt unterliegt wie jeder andere Arzt der Schweigepflicht. Er darf den Arbeitgeber nur bei einigen gesetzlich vorgeschriebenen
Untersuchungen informieren, ob ein Arbeitnehmer geeignet, bedingt geeignet oder nicht geeignet ist. Der Beschäftigte hat aber das Recht, über das Untersuchungsergebnis informiert zu werden.

Nicht erlaubt
Ein Betriebsarzt darf beim Hausarzt keine Befunde des Beschäftigten abfragen. Es sei denn, der
Arbeitnehmer wünscht das. Dazu muss er schriftlich einwilligen. Der Betriebsarzt darf keine Krankmeldung überprüfen. 

Nicht sinnvoll
Untersuchungen, die nichts mit der Arbeit zu tun haben, sollte der Arbeitnehmer nicht vom
Betriebsarzt vornehmen lassen. Also nicht schnell mal Blutdruck messen oder auf Zucker checken lassen. Es ist davon abzuraten, den Betriebsarzt auch als Hausarzt zu beanspruchen, weil hier ein Interessenskonflikt (Krankmeldung) entsteht.

Nur freiwillig
Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, sich regelmäßig arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen.
Viele dieser Untersuchungen müssen vom Arbeitgeber angeboten werden, beispielsweise Augenuntersuchungen gemäß Bildschirmarbeitsverordnung. Die Untersuchungen sind freiwillig. Aus einer Weigerung dürfen keine Nachteile entstehen.

Nur auf Wunsch
Arbeitnehmer können nach dem Arbeitsschutzgesetz von sich aus eine arbeitsmedizinische
Untersuchung verlangen, wenn sie den Verdacht haben, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen drohen. Zum Beispiel kann das der Fall sein, wenn ein neuer Stoff Atembeschwerden macht. Nur der Beschäftigte erhält den ärztlichen Befund.

Ausgefragt
Es ist oft üblich, Bewerber zu untersuchen, bevor der Arbeitsvertrag unterschrieben wird. Das
Motiv des Arbeitgebers: Er will leistungsfähige und gesunde Arbeitnehmer. Häufig wird nach Kinderkrankheiten, Vorerkrankungen und ähnliches gefragt. Der Neugier des Arbeitgebers sind allerdings Grenzen gesetzt. Gefragt und untersucht werden darf nur, was in Zusammenhang mit der Arbeit steht. Die Frage nach einer Schwangerschaft muss nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Auf Fragen nach Erkrankungen der Eltern empfiehlt sich mit »Ich kann mich nicht erinnern« zu antworten.

In der Zwickmühle
Ein Arbeitgeber hat nicht das Recht, einen Bewerber oder Beschäftigten ohne dessen Einwilligung
auf Drogen zu testen. Solche Untersuchungen dürfen nur freiwillig geschehen. Die Freiwilligkeit ist freilich eine Farce, wenn der Bewerber gar nicht mehr in die engere Auswahl kommt, weil er die Untersuchung abgelehnt hat.